Gerechtigkeit und Frieden
Asyl

Schlaglichter zur aktuellen Situation und aus der Rechtssprechung

Die Spiritaner in Europa befassen sich mit dem komplexen Thema Asyl(recht), um sich im Sinne von Gerechtigkeit und Frieden für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen einzusetzen.
Im Folgenden einige Blitzlichter und um das riesige und komplizierte Thema.

Aktueller Stand
"Deutschland nimmt ja schon sooo viele Flüchtlinge auf - jetzt wird es schon zuviel - es reicht!" Solche Sprüche kann man langläufig hören. Fakt dagegen ist:
Deutschland befindet sich inzwischen nur noch an 12. Stelle bei der Aufnahme von Asylbewerbern. Bezogen auf die Einwohnerzahl hält ein kleines Land wie Slowenien den ersten Platz! Auch Belgien, Irland, die Niederlande und die Schweiz nehmen proportional erheblich mehr Flüchtlinge auf als Deutschland. Schlusslichter in der Statistik der europäischen Länder sind Portugal, Rumänien und Polen. Das viele afrikanische Staaten (wie Tansania z.B.) selbst arm sind und um das Überleben ihrer Einwohner kämpfen, zugleich aber wesentlich mehr Flüchtlinge aufnehmen (z.B. aus Burundi, Ruanda, Kongo) als die reichen Staaten, sei nur am Rande bemerkt.

Die Entscheidung: Asyl oder nicht Asyl?
Der Prüfer, der den Bericht der Asylbewerbenden anhört, muss prüfen, ob die dargestellten Ereignisse für die Gewährung von Asyl ausreichen.
Nur wenn die erlittene Verfolgung eindeutig vom Staat ausgeht, kann Asyl / der Status des politischen Flüchtlings gewährt werden! (Bürgerkrieg, Verfolgung durch andere Ethnien, Flucht vor Bombardierung o.ä. gelten also nicht!)

Gewährung von Asyl: man bekommt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Anerkennung als politischer Flüchtling: Man bekommt eine Aufenthaltsbefugnis von 1-2 Jahren und hat Nachteile bezüglich Sozialhilfe bei Umzug in ein in ein anderes Bundesland, Kindergeld, Nachzug der Familie.

Abschiebung: wer nicht anerkannt wird und bei wem keine Abschiebungshindernisse vorliegen, muss innerhalb eines Monats die BRD verlassen, sonst wird er/sie in das Herkunftsland abgeschoben.

Prüfung von Abschiebungshindernissen: Die Betroffenen dürfen nicht abgeschoben werden, weil im Herkunftsland eine zu große Gefahr für das Leben der Personen besteht (z.B. in Angola). Dann ist die Person geduldet (die Abschiebung wird ausgesetzt), bekommt aber keine Aufenthaltsgenehmigung

Arbeiten verboten
Seit Mai 1997 eingereiste AsylbewerberInnen dürfen grundsätzlich nicht mehr arbeiten.
Ausnahme für BewerberInnen, die vor 1997 eingereist sind: sollte sich für eine Stelle keine/e Deutsche/r finden, auch kein Drittausländer mit Aufenthaltsgenehmigung, dann kann eine Person nur mit Duldung eine Arbeitserlaubnis für diese Stelle erhalten.

Das Asyl-Problem ist kein rechtliches, sondern ein politisches Problem!
Deutschland hat kein Einwanderungsgesetz - das heißt, wer in Deutschland leben will, (und nicht auf anderen Wegen o.ä. eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt!), muss versuchen, Asyl zu bekommen! - Das ist die einzige Möglichkeit für einen Aufenthalt!
Eine große Schwierigkeit ist, dass viele tatsächlich Verfolgung oder Lebensbedrohung erlebt haben, aber ihre Geschichte hier nicht anerkannt wird oder nicht den Maßgaben für Asylberechtigung entspricht, nämlich politischer Verfolgung durch den Staat!

Wie kann AsylbewerberInnen geholfen werden?
Freiwillige, die sich die Schicksale anhören, sich Zeit dafür nehmen, die Verfolgungsgeschichte aufschreiben, ...sind wertvoll und hilfreich! Auch als Rechtsbeistand kann man mit zum Gericht. Jemanden an der Seite zu haben, macht den Gang zum Gericht einfacher...
Mit Öffentlichkeitsarbeit kann man viel erreichen. Wenn Schicksale und Entscheide öffentlich bekannt werden, kann das schon Einflüsse auf die Entscheide haben...
Gibt es in meiner Nähe Unterkünfte für AsylbewerberInnen? Gibt es einen Kreis, der sich darum kümmert und weitere Helfer benötigt?

Doris Köhncke

Die Informationen beruhen auf Vorträgen von zwei Rechtsanwälten: Herr Keim, Kanzlei in Düsseldorf, Vortrag beim Erweiterten MaZ-Team-Treffen im Juni 2000; Herrn Dieckmann, Kanzlei in Bonn, Vortrag am 09.11.2000 bei NAD.

Ein Beispiel: Familie "Malamu Nzinga" aus dem Kongo  [ Weiter... ]
 
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